Sozialpolitische Position

Sozialpolitische Position der Volkssolidarität

Die Volkssolidarität setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Menschen im Alter selbstbestimmt und in Würde leben können. Seit vielen Jahren ist daher die Stärkung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rente ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen unseres Verbandes.

Als Volkssolidarität Bundesverband e. V. engagieren wir uns seit vielen Jahren auf bundespolitischer Ebene für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien. Derzeit liegen besondere Schwerpunkte unserer Arbeit auf den Auswirkungen der demografischen Entwicklungen auf unsere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Arbeit unserer Horte im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes der Bundesregierung. Auch Kinderrechte und die Bekämpfung von Kinderarmut stehen weiterhin oben auf unserer Agenda. Seit 2018 sind wir aktives Mitglied im „Bündnis Kindergrundsicherung“ und seit 2020 im „Ratschlag Kinderarmut“. Gemeinsam mit anderen Verbänden setzen wir uns für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Innerverbandlich arbeiten wir viermal im Jahr in unserer „Fachkommission Kinder, Jugend und Familie“ mit 16 Vertreter*innen der Kinder- und Jugendhilfe aus dem Gesamtverband der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Basierend auf den Praxiserfahrungen und verbandspolitischen Zielen unserer sechs Landesverbände arbeiten wir an der Weiterentwicklung, Positionierung und Forderungen der Volkssolidarität im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auf Bundesebene.

Die Volkssolidarität bekennt sich zur Einführung einer Bürgerversicherung und der Abschaffung des unsolidarischen dualen Systems in der Kranken- und Pflegeversicherung. So würde die soziale Pflegeversicherung spürbar entlastet, und den Mitgliedern könnten ein niedriger Beitragssatz bzw. Leistungsausweitungen ermöglicht werden. Die Volkssolidarität spricht sich zudem dafür aus, dass alle Einkommensarten gleichermaßen für die Beitragsbemessung berücksichtigt werden. Ferner fordert sie, den Eigenanteil bei 15 Prozent der Pflegekosten zu begrenzen.

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